Arbeitsrecht

Als Arbeitsrecht bezeichnet man das besondere Recht, das zur Anwendung kommt, wenn ein zur Dienstleistung Verpflichteter einem zur Dienstleistung Berechtigten in persönlicher Abhängigkeit Arbeit zu leisten verpflichtet ist. Zum Arbeitsrecht gehören Ausschnitte aus fast allen Rechtsgebieten.

Soweit es die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber regelt, ist es Privatrecht.

Es ist dann öffentliches Recht, wenn es die Rechtsbeziehungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer als Mitglieder eines sozialen Lebenskreises im Verhältnis zum Staat und anderen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechtes zum Gegenstand hat.

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