Familien- und Erbrecht

Die Gesamtheit der Rechtsnormen des Rechtes der Ehe, der Verwandtschaft einschließlich des Personenstandes und des Rechtes der Betreuung (früher Vormundschaft) bezeichnet man als Familienrecht.

Sehr eng verbunden mit dem Familienrecht ist das Erbrecht, welches die privatrechtliche Nachfolge in die Rechte und Pflichten eines Verstorbenen zum Gegenstand hat.

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