Kosten

Die Abrechnung der Rechtsanwaltsvergütung erfolgt grundsätzlich nach den Vorschriften des seit dem 01. Juli 2004 geltenden Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) in Verbindung mit dem Vergütungsverzeichnis zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (VV-RVG).

Hiervon abweichend ist auch eine Abrechnung der entstandenen Rechtsanwaltsvergütung nach einer individuellen Vereinbarung möglich.

In jedem Fall wird die Rechtsanwaltsvergütung im ersten Beratungsgespräch ausführlich erörtert, damit schon vor Beginn der anwaltlichen Tätigkeit ein Überblick über das Kostenrisiko gewonnen werden kann.