Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Als Mietrecht im Sinne des Wohnungs- und Gewerberaummietrechts bezeichnet man das Rechtsgebiet innerhalb des Zivilrechtes, das sich mit der Überlassung von Wohn- oder Gewerberäumen an einen anderen gegen Entgelt befasst.

Gegenstand des Mietrechtes sind die mit dem Mietvertrag verbundenen Rechtsfragen.

Das Rechtsgebiet, welches das Sondereigentum an einer Wohnung (auch Eigentumswohnung genannt) verbunden mit dem Miteigentum am Gemeinschaftseigentum zu Gegenstand hat, bezeichnet man Wohnungseigentumsrecht.

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